Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist der Versicherungsnehmer alleiniger Beitragsschuldner. Die Beitragsberechnung ergibt sich aus dem Versicherungsschein, und bei unterjähriger Zahlweise fallen Ratenzuschläge an: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlung.
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Beitragsberechnung
Der Beitrag ergibt sich aus der Beitragsberechnung im Versicherungsschein.
Ratenzuschlag
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Zuschlag erhoben:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Was bedeutet das konkret?
Für die Zahlung des Beitrags ist allein der Versicherungsnehmer verantwortlich. Wie hoch der Beitrag ist, steht im Versicherungsschein. Wer den Beitrag nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen zahlt, muss einen Aufschlag einkalkulieren: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise.
Häufige Fragen
Wer muss den Beitrag für die Betriebshaftpflicht bezahlen?
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Wo finde ich die Höhe meines Beitrags?
Die Beitragsberechnung ist im Versicherungsschein angegeben.
Fallen bei unterjährlicher Zahlweise zusätzliche Kosten an?
Ja. Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-mit-Produktdeckung 2023