Beim Umweltschadens-Risiko in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten nicht die üblichen Haftpflichtbedingungen, sondern ausschließlich die Bedingungen für die Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen; Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktueller Fassung zugrunde.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Dies gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für das Umweltschadens-Risiko gelten nicht die allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sondern allein die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abgesichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den genannten Risikobausteinen, sofern der Versicherungsschein nichts anderes festlegt. Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Für diesen Vertragsteil gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktueller Fassung.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja, gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-mit-Produktdeckung 2023