Über die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse erhält der Betreiber bzw. Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund als rechtlich eigenständige Verträge. Dieser Schutz läuft während der Vertragslaufzeit, endet aber spätestens mit dem Dienstverhältnis oder mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Für den Betreiber bzw. Inhaber besteht während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – jeweils als rechtlich selbständiger Vertrag:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Betreiber oder Inhaber ist zusätzlich zur betrieblichen Absicherung privat abgesichert: über eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beide gelten als eigenständige Verträge. Besteht anderswo ein gleichartiger Vertrag, hat dieser Vorrang. Der Schutz endet mit dem Ausscheiden aus den Diensten des Versicherungsnehmers oder spätestens, wenn die Betriebs-Haftpflichtversicherung erlischt.
Häufige Fragen
Welchen privaten Versicherungsschutz erhält der Betreiber oder Inhaber?
Er erhält als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Wann erlöschen diese privaten Haftpflichtverträge?
Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Er ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-mit-Produktdeckung 2023