Welche Regelwerke gelten in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse? Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung sowie die einzelnen Vertragsteile A bis F. Sie legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und bestimmen, welcher Teil das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschadenrisiko, das Umweltschadens-Risiko und die privaten Haftpflichtrisiken abdeckt.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt nennt die Grundlagen, nach denen sich der Versicherungsschutz sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten. Dazu gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und die verschiedenen Vertragsteile A bis F. Jeder Vertragsteil deckt dabei ein bestimmtes Haftungsrisiko ab, etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschadenrisiko, das Umweltschadens-Risiko oder die privaten Haftpflichtrisiken.
Häufige Fragen
Nach welchen Regelwerken bestimmt sich der Versicherungsschutz?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A, B, C, D, E und F. Sie legen zusammen die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest.
Welcher Vertragsteil deckt das Produkt-Haftpflichtrisiko ab?
Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. gilt für das Haftungsrisiko wegen Schäden durch Erzeugnisse, Arbeiten oder Leistungen, die verursacht wurden, nachdem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Wo sind Umweltschäden geregelt?
Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. betrifft das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme, während Vertragsteil E. das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme abdeckt.
Sind auch private Haftpflichtrisiken erfasst?
Ja, die Privaten Haftpflichtrisiken sind in Vertragsteil F. geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023