Wer eine Photovoltaik-, Solar- oder Erdwärmeanlage, eine Kleinwindanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk auf dem versicherten Grundstück betreibt, ist über die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse abgesichert: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser – auch bei Eigenmontage.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Voraussetzung ist, dass sich die Anlagen an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Sie müssen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser dienen und der Eigen- oder Fremdversorgung dienen. Beispiele sind:
- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
- Luftwärmeanlagen
- Wasserwärmeanlagen
- Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für Tarifkunden vom 08. November 2006.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Zweifache dieser Summe.
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage montiert werden. Dies gilt auch für eine Teilmontage.
Was bedeutet das konkret?
Betreibt der Versicherungsnehmer auf dem versicherten Gebäude oder Grundstück eine Anlage zur regenerativen Energieerzeugung – etwa eine Photovoltaik-, Solar- oder Erdwärmeanlage, eine Kleinwindanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk –, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus mitversichert. Das gilt für die Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser zur eigenen oder fremden Versorgung, und auch dann, wenn die Anlage selbst montiert wurde. Nicht abgedeckt ist die direkte Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom. Für Vermögensschäden steht ein bestimmter Betrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaik- und Erdwärmeanlagen auf meinem Grundstück mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden – zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Anlage selbst montiere?
Ja. Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage montiert werden. Das gilt ebenso für eine Teilmontage.
Ist die direkte Stromversorgung von Endkunden abgesichert?
Nein. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023