Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von der Betriebsstätte des Versicherungsnehmers ausgehen, mitversichert, weil der sonst übliche Umwelt-Ausschluss in den Bedingungen fehlt. Ausgenommen bleiben das WHG-Restrisiko und das WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko, für die eigene Regelungen gelten, sowie Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Mitversichert ist zudem das Gewässerschaden-Risiko für Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 5.000 Liter.
Klarstellende Bestimmung
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) der Haftpflichtkasse sind Schäden durch Umwelteinwirkungen im Rahmen und Umfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Grund: Der Ausschluss aus den Muster-AHB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bzw. der entsprechende Ausschluss in älteren AHB-Fassungen ist in den AHB der Haftpflichtkasse nicht enthalten.
Das bedeutet: Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von der Betriebsstätte des Versicherungsnehmers ausgehen, gelten im Rahmen und Umfang des Vertragsteils A. als mitversichert.
Dies gilt jedoch nicht für das WHG-Restrisiko und das WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko.
Unberührt bleiben die Ausschlussbestimmungen der AHB der Haftpflichtkasse. Damit sind Ansprüche wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) oder anderen nationalen Umsetzungsgesetzen, die auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basieren, weiterhin ausgeschlossen.
Hierfür kann separater Versicherungsschutz in Form einer Umweltschadensversicherung zur Verfügung gestellt werden.
Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen
WHG-Restrisiko
Mitversichert ist das Gewässerschaden-Risiko im Rahmen und Umfang des beigefügten Druckstückes. Dies ist das sogenannte Restrisiko außer dem Anlagen- sowie dem Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko.
WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den „Zusatzbedingungen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko –". Dies gilt für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern.
Was bedeutet das konkret?
Weil der übliche Umwelt-Ausschluss in den Bedingungen der Haftpflichtkasse fehlt, sind Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von der Betriebsstätte ausgehen, grundsätzlich mitversichert. Ausgenommen sind das WHG-Restrisiko und das WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko, für die eigene Regelungen greifen. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz bleiben ausgeschlossen, dafür kann aber separat eine Umweltschadensversicherung abgeschlossen werden. Beim Gewässerschaden-Risiko sind Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe bis 5.000 Liter mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Umweltschäden in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse mitversichert?
Ja. Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von der Betriebsstätte des Versicherungsnehmers ausgehen, gelten im Rahmen und Umfang des Vertragsteils A. als mitversichert, weil der sonst übliche Umwelt-Ausschluss in den AHB der Haftpflichtkasse nicht enthalten ist.
Was ist von diesem Umweltschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind das WHG-Restrisiko und das WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko, für die eigene Bestimmungen gelten. Außerdem bleiben Ansprüche wegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder anderen nationalen Umsetzungsgesetzen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie ausgeschlossen.
Gibt es Versicherungsschutz für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz?
Dafür kann separater Versicherungsschutz in Form einer Umweltschadensversicherung zur Verfügung gestellt werden.
Bis zu welcher Menge sind Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe mitversichert?
Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023