Wer als Unternehmen eigene Grundstücke, Räume oder Gebäude besitzt, mietet oder pachtet, ist bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse auch für den eigenen Haus- und Grundbesitz abgesichert. Der Schutz umfasst Verstöße gegen Pflichten wie Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Streuen bei Winterglätte, dazu die Haftpflicht als Bauherr bis zu einer bestimmten Bausumme sowie Gewässer- und Umweltschäden bei Öl- und Fettabscheidern.
Der Versicherungsnehmer gilt zusätzlich als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von eigenen Grundstücken, Räumen und Gebäuden versichert.
Bei Teileigentum an Gebäuden, die in der Verwaltung des Versicherungsnehmers stehen, besteht Versicherungsschutz auch für das Sondereigentum des Versicherungsnehmers.
Versichert sind dabei Schäden infolge eines Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen. Dazu zählen zum Beispiel:
- bauliche Instandhaltung
- Beleuchtung
- Reinigung
- Bestreuung bei Winterglätte
Mitversichert ist hinsichtlich der genannten Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von insgesamt 200.000 EUR je Versicherungsjahr. Für die darüber hinausgehende Bausumme erfolgt eine Beitragsberechnung.
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat.
Mitversichert ist außerdem der Zwangs- oder Konkursverwalter in dieser Eigenschaft.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den Zusatzbedingungen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko. Dies gilt für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern je versichertes Risiko.
Darüber hinaus gilt das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse als versichert – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein weitet den Schutz auf den eigenen Haus- und Grundbesitz des Versicherungsnehmers aus – als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer und auch beim Sondereigentum aus verwaltetem Teileigentum. Abgesichert sind Schäden aus Pflichtverletzungen wie Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung oder Streuen bei Glätte. Mitversichert sind zudem die Haftpflicht als Bauherr bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR pro Jahr, die Rolle als früherer Besitzer, der Zwangs- oder Konkursverwalter sowie Gewässer- und Umweltschäden bei bestimmten Anlagen bis 5.000 Litern.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich für meinen Grundbesitz abgesichert?
Der Versicherungsnehmer gilt als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von eigenen Grundstücken, Räumen und Gebäuden versichert. Bei verwaltetem Teileigentum besteht der Schutz auch für das eigene Sondereigentum.
Welche Pflichtverletzungen sind beim Haus- und Grundbesitz mitversichert?
Versichert sind Schäden infolge eines Verstoßes gegen die dem Versicherungsnehmer obliegenden Pflichten, zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Bestreuung bei Winterglätte.
Bis zu welcher Bausumme bin ich als Bauherr abgesichert?
Die Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist bis zu einer Bausumme von insgesamt 200.000 EUR je Versicherungsjahr mitversichert. Für die darüber hinausgehende Bausumme erfolgt eine Beitragsberechnung.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja, Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern je versichertes Risiko mitversichert – sowohl über die Gewässerschaden-Zusatzbedingungen als auch pauschal über den Umweltschadens-Baustein 2.9 der AVB-USV.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023