Wer bei der Haftpflichtkasse eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, ist bei Entrümpelungen und Entsorgungen abgesichert, wenn dabei Mietereigentum beschädigt wird oder abhandenkommt. Der Schutz umfasst auch daraus folgende Vermögensschäden, ist jedoch auf 20.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und gilt zehnmal pro Versicherungsjahr.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung und dem Abhandenkommen von Mietereigentum. Voraussetzung ist, dass dies aus Anlass von Fehlern bei der Durchführung von Entrümpelungen und Entsorgungen geschieht. Die Fehler müssen durch den Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag verursacht worden sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Vermögensschaden, der sich aus dem unmittelbaren Sachschaden ergibt.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Geld, Wertpapiere und Wertsachen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Sie beträgt 20.000 EUR je Schadenereignis. Diese Summe steht je Versicherungsjahr zehnmal zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einer Entrümpelung oder Entsorgung fremdes Mietereigentum beschädigt wird oder verloren geht, greift dieser Schutz – sei es durch eigene Fehler oder Fehler von Beauftragten. Auch Vermögensschäden, die direkt aus einem solchen Sachschaden folgen, sind mitversichert. Für Geld, Wertpapiere und Wertsachen gilt der Schutz allerdings nicht. Pro Schadenereignis sind höchstens 20.000 EUR abgedeckt, und diese Leistung kann pro Versicherungsjahr bis zu zehnmal in Anspruch genommen werden.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn bei einer Entrümpelung fremdes Mietereigentum kaputtgeht?
Ja, für die Beschädigung und das Abhandenkommen von Mietereigentum aus Anlass von Fehlern bei Entrümpelungen und Entsorgungen besteht Versicherungsschutz, sofern diese durch den Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag erfolgen.
Sind auch Geld und Wertsachen mitversichert?
Nein, Geld, Wertpapiere und Wertsachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei solchen Schäden?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Summe für Sachschäden auf 20.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zehnmal zur Verfügung.
Sind auch Vermögensschäden abgedeckt, die aus dem Sachschaden entstehen?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Vermögensschaden, der sich aus dem unmittelbaren Sachschaden ergibt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023