Die Haftpflichtkasse kann für den Betreiber oder Inhaber im Rahmen der Betriebshaftpflicht zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund einschließen. Diese gelten als rechtlich selbständige Verträge und laufen längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses oder bis die Betriebs-Haftpflichtversicherung erlischt.
Falls besonders vereinbart, besteht für den Betreiber beziehungsweise Inhaber während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es ausdrücklich vereinbart wurde, sind für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich eine private Familien-Haftpflicht und eine Hundehalter-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Diese beiden Verträge sind rechtlich eigenständig und gelten nur, solange das Dienstverhältnis und die Betriebs-Haftpflichtversicherung bestehen. Gibt es bereits einen gleichartigen anderen Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken können hier zusätzlich abgesichert werden?
Falls besonders vereinbart, bestehen für den Betreiber oder Inhaber eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser zusätzliche private Versicherungsschutz?
Er gilt während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn bereits ein ähnlicher privater Haftpflichtvertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Sind diese privaten Versicherungen Teil der Betriebshaftpflicht?
Nein, es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge. Ihr genauer Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den jeweils gültigen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023