Wer als Verwalter fremden Haus- und Grundbesitz betreut, ist bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse mitversichert, sofern dies gesondert vereinbart, die Objekte angezeigt und der Beitrag entrichtet wurde. Geschützt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften – allerdings nur subsidiär, also nachrangig zu eigenen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen.
Falls gesondert vereinbart, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Verwalter des Haus- und Grundbesitzes mitversichert. Versicherungsschutz besteht für den jeweiligen Eigentümer, soweit die Objekte oder Grundstücke durch den Versicherungsnehmer verwaltet werden, dem Versicherer angezeigt wurden und Beitrag entrichtet wurde.
Für Objekte, die während der Wirksamkeit der Versicherung neu in die Verwaltung des Versicherungsnehmers übernommen werden, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beginn des Verwaltervertrages. Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, diese Objekte rechtzeitig zur Hauptfälligkeit des Vertrages anzuzeigen. Als rechtzeitig gilt eine Frist von bis zu 4 Wochen nach der Hauptfälligkeit. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für die neu hinzukommenden Risiken rückwirkend ab deren Entstehung.
Der Versicherungsschutz wird nur subsidiär geboten. Das bedeutet: Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen der jeweiligen Haus- und Grundbesitzer beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaften gehen dem Versicherungsschutz dieses Vertrages voraus.
Bei der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum versichert.
- Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft.
- Mitversichert sind außerdem:
- Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen den Versicherungsnehmer (Verwalter und eigener beim Verwalter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft angestellter Hausmeister);
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer;
- gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft;
- Ansprüche der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gegen den Versicherungsnehmer, sofern und soweit es sich um Ansprüche handelt, die daraus resultieren, dass Hausmeister von der Hausverwaltung mit der Durchführung handwerklicher Arbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, Montagen usw. beauftragt worden sind.
Bei Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum ist der Anteil des Schädigers, der seinem Anteil an der beschädigten Sache entspricht, nicht versichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Eigentümergemeinschaft von Haus- und Grundbesitz, der im Eigentum Dritter steht, ohne dass es sich um Gemeinschaftseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes handelt (fremde Vermietobjekte).
Bei Gemeinschaftsanlagen, die mehreren Eigentümern gehören, ohne dass eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gegeben ist, und bei denen eine Verwaltung sowie Betreuung durch den Versicherungsnehmer vorliegt, beschränkt sich die Leistung des Versicherers auf den prozentualen Anteil am Schaden, der auf den im Rahmen dieses Vertrages mitversicherten Miteigentümer entfällt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den Zusatzbedingungen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko – für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern je versichertes Risiko.
Darüber hinaus gilt – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse als versichert. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es gesondert vereinbart ist, schützt die Versicherung den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er fremden Haus- und Grundbesitz verwaltet – vorausgesetzt, die Objekte wurden angezeigt und der Beitrag wurde gezahlt. Neu übernommene Objekte müssen bis spätestens 4 Wochen nach der Hauptfälligkeit gemeldet werden, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Schutz greift nur nachrangig zu bestehenden eigenen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen. Zusätzlich sind unter anderem bestimmte Ansprüche innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewässerschäden bis 5.000 Liter und ein Umweltschadens-Basisrisiko mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Muss der Verwalterschutz für fremden Haus- und Grundbesitz extra vereinbart werden?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verwalter ist nur mitversichert, wenn dies gesondert vereinbart ist. Zudem müssen die verwalteten Objekte dem Versicherer angezeigt und der Beitrag entrichtet worden sein.
Bis wann müssen neu übernommene Objekte gemeldet werden?
Neu in die Verwaltung übernommene Objekte müssen rechtzeitig zur Hauptfälligkeit des Vertrages angezeigt werden. Als rechtzeitig gilt eine Frist von bis zu 4 Wochen nach der Hauptfälligkeit. Wird die Anzeige versäumt, entfällt der Versicherungsschutz für diese neuen Risiken rückwirkend ab deren Entstehung.
Was bedeutet subsidiärer Versicherungsschutz in diesem Zusammenhang?
Subsidiär bedeutet, dass der Schutz nur nachrangig gilt. Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen der jeweiligen Haus- und Grundbesitzer oder der Wohnungseigentümergemeinschaften gehen dem Versicherungsschutz dieses Vertrages voraus.
Bis zu welchem Fassungsvermögen sind Öl- und Fettabscheider bei Gewässerschäden mitversichert?
Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern je versichertes Risiko mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023