Wer geschäftlich Räume oder Gebäude mietet, least oder pachtet, ist bei der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht gegen Mietsachschäden abgesichert: Schäden an gemieteten Räumen auf Dienst- und Geschäftsreisen sind bis 3.000.000 EUR eingeschlossen, ebenso Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer bis 3.000.000 EUR sowie Schäden durch sonstige Ursachen bis 150.000 EUR. Ein Selbstbehalt und einzelne Ausschlüsse sind zu beachten.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung entstehen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen. Nicht eingeschlossen sind deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen. Nicht eingeschlossen sind deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Räumen und Gebäuden sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden. Auf Dienst- und Geschäftsreisen sind auch Schäden an gemieteten Räumen und deren Ausstattung bis 3.000.000 EUR abgedeckt. Für Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer gilt ebenfalls eine Grenze von 3.000.000 EUR, für Schäden durch sonstige Ursachen 150.000 EUR. In mehreren Fällen wird ein Selbstbehalt abgezogen, und bestimmte Schäden wie Abnutzung oder Verschleiß sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen während einer Geschäftsreise mitversichert?
Ja. Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen entstehen, sind eingeschlossen, ebenso alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden – bis zu 3.000.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden.
Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden durch Brand oder Leitungswasser gedeckt?
Für Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie Leitungswasser und Abwässer beträgt die Höchstersatzleistung 3.000.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden. Ausstattung, Einrichtung und Produktionsanlagen sind dabei nicht eingeschlossen.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Mietsachschäden?
Bei Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt der Selbstbehalt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023