Wird ein Betrieb endgültig und völlig eingestellt und endet der Vertrag der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht allein aus diesem Grund, bleibt der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende bestehen. So sind spätere Ansprüche aus der früheren Tätigkeit weiterhin abgesichert.
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Betrieb dauerhaft und vollständig aufgegeben und endet der Vertrag ausschließlich deshalb, läuft der Versicherungsschutz nicht sofort aus. Er gilt im gleichen Umfang wie zuvor noch bis zu fünf Jahre nach dem Ende des Vertrages weiter.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach der Betriebseinstellung noch versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages.
Gilt diese Nachhaftung bei jeder Vertragsbeendigung?
Nein, sie gilt nur, wenn der Vertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages, also wie bisher vereinbart.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023