Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse werden vertragsrelevante Willenserklärungen grundsätzlich nur zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und dem Versicherer ausgetauscht. Anders ist es nur dann, wenn einzelne Vertragsbestimmungen dies ausdrücklich vorsehen.
Willenserklärungen zu diesem Vertrag werden ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse abgegeben.
Das gilt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die für den Vertrag rechtlich bedeutsam sind, laufen im Regelfall direkt zwischen dem Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse. Wer der Versicherungsnehmer ist, ergibt sich aus dem Deckblatt. Nur wenn eine einzelne Vertragsbestimmung es ausdrücklich anders regelt, kann davon abgewichen werden.
Häufige Fragen
Zwischen wem werden Willenserklärungen zu diesem Vertrag ausgetauscht?
Sie werden grundsätzlich ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse abgegeben.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, wenn sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Woran erkenne ich, wer der Versicherungsnehmer ist?
Der maßgebliche Versicherungsnehmer ist im Deckblatt genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023