Wie hoch sind die Versicherungssummen in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse? Für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko sowie für Private Haftpflichtrisiken gelten die im Versicherungsschein genannten Summen, während für Gewässerschäden und Umweltschäden jeweils 3.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall bereitstehen. Ergänzend regeln Sublimits, die Höchstersatzleistung und eine gestaffelte Jahresmaximierung, in welchem Umfang Ersatz geleistet wird.
Versicherungssummen / Sublimits für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sublimits
Die genannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart. Das gilt jedoch nur, sofern und soweit in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme)
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für versicherte Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko beträgt 3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme)
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für versicherte Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko beträgt 3.000.000 EUR pauschal für versicherte Kosten.
Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Versicherungssumme für Private Haftpflichtrisiken
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für versicherte Schäden aus den Privaten Haftpflichtrisiken beträgt:
- zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen: siehe Versicherungsschein
- zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung: in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Jahresmaximierung
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Darüber hinausgehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, wie viel je Versicherungsfall höchstens gezahlt wird. Für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko sowie die private Haftpflichtversicherung steht der Betrag im Versicherungsschein, während für Gewässer- und Umweltschäden jeweils 3.000.000 EUR pauschal gelten. Besondere niedrigere Summen (Sublimits) können in den Erweiterungen abweichend gelten. Zusätzlich bestimmt eine gestaffelte Jahresmaximierung, wie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Gewässer- und Umweltschäden?
Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko und das Umweltschadens-Risiko gelten je Versicherungsfall jeweils 3.000.000 EUR pauschal – beim Gewässerschaden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, beim Umweltschaden für versicherte Kosten.
Wo finde ich die Versicherungssumme für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko?
Diese Versicherungssumme je Versicherungsfall ist im Versicherungsschein angegeben.
Wie funktioniert die Jahresmaximierung?
Bis 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden gibt es keine Jahresmaximierung. Bis 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Summen 2-fach jahresmaximiert, darüber hinausgehende Summen einfach.
Was gilt für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Ihre Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, jedoch höchstens 15.000.000 EUR pauschal.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023