Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist auch das Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten mit Schlüsselfunktion mitversichert. Übernommen werden die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen zu erneuern, begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis mit einem festgelegten Selbstbehalt.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten. Voraussetzung ist, dass diese eine Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis. Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Übernommen werden die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen zu erneuern. Die Leistung ist auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht pro Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung. Bei jedem Schadenereignis wird ein Selbstbehalt von 10 % abgezogen, mindestens 100 EUR und höchstens 500 EUR.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust fremder Schlüssel übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Sind auch Codekarten mitversichert?
Ja, das Abhandenkommen fremder Codekarten ist eingeschlossen, soweit diese eine Schlüsselfunktion haben.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für solche Schäden?
Sie ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welcher Selbstbehalt gilt bei einem solchen Schaden?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023