Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist allein der Versicherungsnehmer zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Die genaue Beitragsberechnung ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Wer halbjährlich zahlt, zahlt einen Zuschlag von 3 Prozent, bei vierteljährlicher Zahlweise sind es 5 Prozent.
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung ist im Versicherungsschein zu finden.
Ratenzuschlag
Bei den unterjährigen Zahlweisen fallen Zuschläge an:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Was bedeutet das konkret?
Für die Zahlung des Beitrags ist allein der Versicherungsnehmer verantwortlich. Wie hoch der Beitrag ausfällt, steht im Versicherungsschein. Wer nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen zahlt, muss mit einem Zuschlag rechnen: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise.
Häufige Fragen
Wer muss den Beitrag zahlen?
Der Versicherungsnehmer ist gegenüber der Haftpflichtkasse alleiniger Beitragsschuldner.
Wo finde ich die genaue Höhe meines Beitrags?
Die Beitragsberechnung ist im Versicherungsschein aufgeführt.
Welche Zuschläge gelten bei unterjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023