Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Sachschäden durch Abwässer mitversichert – gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Nicht ersetzt werden jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen infolge von Verschmutzungen und Verstopfungen. Je Schadenereignis gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 5.000 EUR.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer durch Abwässer einen Sachschaden, für den er gesetzlich haftet, ist dieser mitversichert. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen oder Verstopfungen entstehen. Bei jedem Schadenereignis trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 %, wobei mindestens 100 EUR und höchstens 5.000 EUR selbst zu tragen sind.
Häufige Fragen
Sind Sachschäden durch Abwässer über die Betriebshaftpflicht abgedeckt?
Ja, eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind.
Welche Schäden sind beim Abwasserschaden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen und Verstopfungen entstehen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Abwasserschaden?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 5.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023