Welche Regelwerke bestimmen den Umfang der Betriebshaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse? Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und mehreren aufeinander aufbauenden Vertragsteilen, die unter anderem das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko, das Umweltschadens-Risiko und die privaten Haftpflichtrisiken abdecken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- dem Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- dem Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- dem Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- dem Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Umfang des Versicherungsschutzes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus mehreren Grundlagen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und verschiedenen Vertragsteilen. Einzelne Vertragsteile decken dabei bestimmte Risiken ab, etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko, das Umweltschadens-Risiko sowie die privaten Haftpflichtrisiken. Manche dieser Vertragsteile gelten nur in Verbindung mit dem grundlegenden Vertragsteil.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen den Umfang meines Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sowie die Vertragsteile A, B, C, D, E und F, die jeweils bestimmte Risiken regeln.
Wofür gilt der Vertragsteil zum Produkt-Haftpflichtrisiko?
Dieser Vertragsteil gilt in Verbindung mit dem grundlegenden Vertragsteil für Schäden durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die nach dem Inverkehrbringen, dem Abschluss der Arbeiten oder der Ausführung der Leistungen verursacht wurden.
Sind Umweltschäden mitversichert?
Ja, es gibt einen Vertragsteil für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme sowie einen weiteren Vertragsteil für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Werden auch private Haftpflichtrisiken erfasst?
Ja, für die privaten Haftpflichtrisiken ist ein eigener Vertragsteil vorgesehen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023