Bei einem Imbiss- oder Kioskbetrieb übernimmt die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht aus betriebsspezifischen Risiken – etwa wenn zur Aufbewahrung übergebene Sachen von Gästen beschädigt werden oder abhandenkommen. Mitversichert sind zudem betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken wie Minigolfanlagen, Kegelbahnen oder Parkplätze.
Für Imbiss- und Kioskbetriebe gilt: Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages – auch ohne besondere Anzeige – die gesetzliche Haftpflicht aus den nachfolgend genannten betriebsspezifischen Risiken.
Sachen von Gästen des Imbissbetriebes
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen der von Gästen des Imbissbetriebes zur Aufbewahrung übergebenen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt je Tag und Gast 5.000 EUR. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für bewachte Garderoben.
Nebenrisiken
Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages – auch ohne besondere Anzeige – die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, unter anderem aus:
- Minigolfanlagen, Kegel- / Bowlingbahnen, Kinderspielplätzen, Parkplätzen, dem Handel / Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Imbiss oder Kiosk betreibt, ist über diesen Vertrag automatisch für typische betriebliche Risiken abgesichert, ohne dass er diese gesondert anmelden muss. Dazu gehört die Haftung für Sachen, die Gäste zur Aufbewahrung übergeben haben, wenn diese beschädigt werden, verloren gehen oder zerstört werden – bis zu 5.000 EUR je Tag und Gast, allerdings nicht bei bewachten Garderoben. Auch übliche Nebenrisiken wie Minigolfanlagen, Kegel- oder Bowlingbahnen, Kinderspielplätze, Parkplätze und der Verkauf eigener Erzeugnisse sind mitversichert.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind aufbewahrte Sachen von Gästen abgesichert?
Die gesetzliche Haftpflicht für Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen der zur Aufbewahrung übergebenen Sachen ist mit einer Höchstersatzleistung von 5.000 EUR je Tag und Gast eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für bewachte Garderoben?
Nein, für bewachte Garderoben gilt dieser Versicherungsschutz nicht.
Muss ich die betriebsüblichen Nebenrisiken gesondert melden?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken ist im Rahmen des Vertrages auch ohne besondere Anzeige mitversichert.
Welche Nebenrisiken sind bei Imbiss- und Kioskbetrieben mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Minigolfanlagen, Kegel- und Bowlingbahnen, Kinderspielplätze, Parkplätze sowie der Handel und Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023