Zur Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gehört für den Betreiber oder Inhaber ein zusätzlicher Schutz: Als eigenständige Verträge bestehen eine Familien-Privat-Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Dieser Schutz gilt während der Laufzeit, längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses, und tritt zurück, wenn anderweitig ein gleichartiger Vertrag besteht.
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber bestehen während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Für den Betreiber oder Inhaber gibt es zusätzlich zur betrieblichen Absicherung zwei eigenständige private Verträge: eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Dieser Schutz besteht während der Laufzeit, höchstens bis das Dienstverhältnis endet. Gibt es an anderer Stelle einen gleichartigen Vertrag, hat dieser Vorrang. Die privaten Verträge enden, wenn der Versicherte aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausscheidet, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Welche privaten Absicherungen sind für den Betreiber oder Inhaber enthalten?
Es bestehen als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Was passiert, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Wann enden diese privaten Haftpflichtverträge?
Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung. Der Schutz gilt zudem längstens bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023