Beim Umweltschadens-Risiko der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift eine öffentlich-rechtliche Absicherung nach den Bedingungen für die Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen; Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu 5.000 Litern Fassungsvermögen pauschal mitversichert.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten die folgenden Bestimmungen.
Für diesen Vertragsteil gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Dies gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für das Umweltschadens-Risiko gelten nicht die allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen, sondern ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung. Abgedeckt ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den genannten Risikobausteinen, solange im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde. Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten für diesen Vertragsteil als nicht vereinbart.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko standardmäßig versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023