Für Diskothekenbetriebe und Tanzlokale erweitert Die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht den Schutz automatisch um betriebsspezifische Risiken: Versichert ist unter anderem die Haftung für Sachen, die Restaurationsgäste zur Aufbewahrung übergeben, mit bis zu 5.000 EUR je Tag und Gast, sowie zahlreiche branchenübliche Nebenrisiken.
Für Diskothekenbetriebe und Tanzlokale gilt: Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages – auch ohne besondere Anzeige – die gesetzliche Haftpflicht aus den nachfolgend genannten betriebsspezifischen Risiken.
Sachen von Restaurationsgästen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen der von Restaurationsgästen zur Aufbewahrung übergebenen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt je Tag und Gast 5.000 EUR.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für bewachte Garderoben.
Nebenrisiken
Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages – auch ohne besondere Anzeige – die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, unter anderem aus:
- betriebseigenen Sälen, Tagungsräumen, Sport- / Fitnesseinrichtungen / -geräten, Schwimmbädern, Saunen, Solarien, eigenen Wellness-Einrichtungen, Minigolfanlagen, Kegel- / Bowlingbahnen, Kinderspielplätzen, Parkplätzen
- dem Handel / Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Diskothek oder ein Tanzlokal betreibt, hat über diesen Vertrag automatisch Schutz für typische Risiken des Betriebs – ganz ohne gesonderte Meldung. Werden Sachen, die Gäste zur Aufbewahrung übergeben haben, beschädigt, vernichtet oder gehen sie verloren, greift der Versicherungsschutz bis zu 5.000 EUR je Tag und Gast, allerdings nicht bei bewachten Garderoben. Darüber hinaus sind branchenübliche Nebenrisiken mitversichert, etwa aus eigenen Sälen, Sport- und Wellness-Einrichtungen, Parkplätzen oder dem Vertrieb selbst hergestellter Erzeugnisse.
Häufige Fragen
Sind Gegenstände von Gästen mitversichert, wenn diese sie zur Aufbewahrung abgeben?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Sachen, die Restaurationsgäste zur Aufbewahrung übergeben, ist eingeschlossen – mit einer Höchstersatzleistung von 5.000 EUR je Tag und Gast.
Gilt der Schutz auch für bewachte Garderoben?
Nein. Für bewachte Garderoben gilt dieser Versicherungsschutz nicht.
Muss ich die betriebsspezifischen Risiken und Nebenrisiken gesondert melden?
Nein. Sowohl die betriebsspezifischen Risiken als auch die betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken sind im Rahmen dieses Vertrages auch ohne besondere Anzeige mitversichert.
Welche Nebenrisiken sind bei Diskotheken und Tanzlokalen mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem betriebseigene Säle, Tagungsräume, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunen, Solarien, eigene Wellness-Einrichtungen, Minigolfanlagen, Kegel- und Bowlingbahnen, Kinderspielplätze, Parkplätze sowie der Handel und Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023