Wenn ein Betrieb bei der Haftpflichtkasse die Betriebshaftpflicht nur deshalb beendet, weil er seinen Betrieb, die Produktion oder Lieferung endgültig und völlig einstellt, bleibt der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende bestehen.
Endet der Versicherungsvertrag ausschließlich deshalb, weil der Betrieb und/oder die Produktion und Lieferung endgültig und völlig eingestellt wird, besteht der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages fort. Diese Nachhaftung gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Stellt ein Betrieb seine Tätigkeit oder seine Produktion und Lieferung vollständig und dauerhaft ein und endet der Vertrag allein aus diesem Grund, läuft der Schutz nicht sofort aus. Der Versicherungsschutz bleibt im bisherigen Umfang noch für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach dem Vertragsende erhalten.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach einer Betriebseinstellung noch versichert?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang des Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
Gilt die Nachhaftung bei jedem Vertragsende?
Nein. Die Nachhaftung von bis zu fünf Jahren gilt nur, wenn der Vertrag allein wegen der endgültigen und völligen Betriebs-, Produktions- oder Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages weiter.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023