Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt als Versicherungsfall das Schadenereignis, das während der Vertragslaufzeit eintritt. Für bestimmte Produktvermögensschäden – etwa bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Weiterbearbeitung von Erzeugnissen – legt der Abschnitt fest, wann der Versicherungsfall genau eintritt, welche Versicherungssumme im Rahmen der Sachschadensummen gilt und dass der Versicherungsnehmer 2.500 EUR je Schaden selbst trägt.
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis.
Der Versicherungsfall tritt ein bei:
- Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Erzeugnisse: im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung;
- Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung der Erzeugnisse: im Zeitpunkt der Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung.
Die Versicherungssumme für versicherte Produktvermögensschäden gilt – falls vereinbart – im Rahmen der vereinbarten Sachschadenversicherungssummen. Die Höhe ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Produktvermögensschaden mit 2.500 EUR selbst.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsfall gilt ein Schadenereignis, das während der Laufzeit des Vertrages eintritt. Bei bestimmten Produktvermögensschäden ist genau festgelegt, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall eintritt – etwa beim Verbinden, Vermischen oder Verarbeiten sowie beim Weiterbearbeiten oder Weiterverarbeiten der Erzeugnisse. Die dafür geltende Versicherungssumme richtet sich nach den vereinbarten Sachschadensummen und dem Versicherungsschein. Bei jedem solchen Schaden trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 2.500 EUR.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Schaden als Versicherungsfall?
Als Versicherungsfall gilt das Schadenereignis, das während der Wirksamkeit des Vertrages eintritt.
Zu welchem Zeitpunkt tritt der Versicherungsfall bei diesen Produktvermögensschäden ein?
Er tritt im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Erzeugnisse ein, beziehungsweise im Zeitpunkt der Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung der Erzeugnisse.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für diese Produktvermögensschäden?
Die Versicherungssumme gilt – falls vereinbart – im Rahmen der vereinbarten Sachschadenversicherungssummen; die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Muss der Versicherungsnehmer sich an solchen Schäden selbst beteiligen?
Ja, der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem dieser Produktvermögensschäden mit 2.500 EUR selbst.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaftliche-Betriebe 2023