Für die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ergeben sich Rechte, Pflichten und der Umfang des Versicherungsschutzes aus einem Zusammenspiel mehrerer Grundlagen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung sowie den einzelnen Vertragsteilen A bis F, die unter anderem das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko sowie private Haftpflichtrisiken abdecken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Welche Rechte und Pflichten gelten und wie weit der Versicherungsschutz reicht, ergibt sich nicht aus einer einzigen Quelle, sondern aus mehreren aufeinander bezogenen Grundlagen. Dazu zählen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und die verschiedenen Vertragsteile A bis F. Diese Vertragsteile decken jeweils bestimmte Risiken ab, etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko sowie die privaten Haftpflichtrisiken.
Häufige Fragen
Woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag?
Sie ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie aus den Vertragsteilen A bis F, die jeweils bestimmte Risiken regeln.
Welcher Vertragsteil betrifft das Produkt-Haftpflichtrisiko?
Das Produkt-Haftpflichtrisiko wird durch Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. abgedeckt. Es geht dabei um Schäden durch Erzeugnisse, Arbeiten oder Leistungen, die nach Inverkehrbringen, Abschluss oder Ausführung verursacht wurden.
Wo sind die Umwelt- und Gewässerschadenrisiken geregelt?
Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme regelt Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. Das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme regelt Vertragsteil E.
Sind auch private Haftpflichtrisiken erfasst?
Ja, die privaten Haftpflichtrisiken werden über Vertragsteil F. abgedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023