Die Haftpflichtkasse schließt in ihre Betriebshaftpflicht für den Betreiber beziehungsweise Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund ein – als rechtlich selbständige Verträge, die längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses laufen und bei einem gleichartigen anderen Vertrag zurücktreten.
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber bestehen während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Für den Betreiber oder Inhaber sind zusätzlich zur betrieblichen Absicherung eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund eingeschlossen. Beide gelten als eigenständige Verträge und laufen höchstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses. Gibt es bereits einen gleichartigen anderen Vertrag, hat dieser Vorrang. Endet das Dienstverhältnis oder die Betriebs-Haftpflichtversicherung, erlöschen auch diese Verträge.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind für den Betreiber oder Inhaber mitversichert?
Mitversichert sind eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beide gelten als rechtlich selbständige Verträge.
Wie lange gilt dieser private Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Er erlischt mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn bereits ein gleichartiger privater Haftpflichtvertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der genaue Umfang dieses Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023