Die Haftpflichtkasse: Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien mitversichert – etwa Photovoltaik-, Solar-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen oder Mini-Blockheizkraftwerke, die auf dem versicherten Gebäude und Grundstück Strom, Gas, Wärme und Wasser erzeugen und der Eigen- oder Fremdversorgung dienen. Für Vermögensschäden gilt eine eigene Versicherungssumme, während die direkte Stromversorgung von Letztverbrauchern ausgeschlossen bleibt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Anlagen müssen sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Sie dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung. Dazu zählen zum Beispiel:
- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
- Luftwärmeanlagen
- Wasserwärmeanlagen
- Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Zweifache dieser Summe.
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage montiert werden. Dies gilt auch bei einer Teilmontage.
Was bedeutet das konkret?
Betreibt der Versicherungsnehmer auf dem versicherten Gebäude und Grundstück Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie – etwa Photovoltaik, Solar, Wärmeanlagen, Kleinwind oder Mini-Blockheizkraftwerke – ist die gesetzliche Haftpflicht daraus mitversichert. Das gilt für die Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser zur Eigen- oder Fremdversorgung, auch wenn die Anlage selbst montiert oder nur teilweise selbst montiert wurde. Nicht abgedeckt ist die direkte Stromversorgung von Letztverbrauchern. Für Vermögensschäden gibt es eine eigene Versicherungssumme innerhalb der Sachschadensumme.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind bei der regenerativen Energieversorgung mitversichert?
Mitversichert sind Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf dem versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke. Sie dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung.
Ist die direkte Stromversorgung von Endkunden mitversichert?
Nein. Die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom ist nicht versichert. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Zweifache dieser Summe.
Sind selbst montierte Anlagen ebenfalls versichert?
Ja. Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage montiert werden, ebenso bei einer Teilmontage.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023