Verliert der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion, übernimmt Die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht dafür. Versichert sind die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis 100.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr, mit einem Selbstbehalt von 10 %.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion verliert, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Der Schutz umfasst die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen zu erneuern. Pro Schadenereignis stehen bis zu 100.000 EUR bereit, und zwar zweimal im Versicherungsjahr. Von jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer selbst 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 500 EUR.
Häufige Fragen
Sind auch verlorene Codekarten mitversichert?
Ja, das Abhandenkommen von fremden Codekarten ist mitversichert, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden bei verlorenen Schlüsseln übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Schlüsselschäden?
Die Summe ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welchen Selbstbehalt muss ich bei einem Schlüsselschaden tragen?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023