Für das Umweltschadens-Risiko der Betriebshaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse gilt: Statt der AHB gelten hier ausschließlich die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung in aktueller Fassung. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko samt mehrerer Risikobausteine, wobei Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe bis zu 5.000 Litern pauschal mitversichert sind.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten die folgenden Bestimmungen.
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Grundlage dieses Vertragsteils sind ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Das gilt, sofern im Versicherungsschein keine davon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für den Umweltschadens-Teil des Vertrags gelten nicht die üblichen AHB, sondern allein die aktuellen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung. Abgesichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren festgelegten Risikobausteinen. Öl- und Fettabscheider sowie Behälter für gewässerschädliche Stoffe sind dabei bis zu einem Fassungsvermögen von insgesamt 5.000 Litern pauschal mitversichert. Abweichende Regelungen sind möglich, wenn sie im Versicherungsschein festgehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Für diesen Vertragsteil gelten die AHB als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine abweichenden Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023