Die Haftpflichtkasse: Wird der Betrieb endgültig und vollständig eingestellt und endet der Versicherungsvertrag allein aus diesem Grund, bietet die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse weiterhin Schutz: Der Versicherungsschutz im Umfang des Vertrages läuft nach dessen Beendigung noch bis zu fünf Jahre weiter.
Endet der Versicherungsvertrag allein aufgrund der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, besteht der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages fort. Er gilt in diesem Fall bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Betrieb dauerhaft und komplett eingestellt wird und der Vertrag allein deshalb endet, bleibt der Schutz nicht sofort weg. Der Versicherungsschutz gilt im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach dem Vertragsende weiter.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz noch, wenn der Betrieb aufgegeben wird?
Bei endgültiger und völliger Betriebseinstellung besteht der Versicherungsschutz im Umfang des Vertrages noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift diese Nachhaftung?
Der Versicherungsvertrag muss allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung enden.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz gilt im Umfang dieses Vertrages, also so wie er bislang vereinbart war.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023