Die Haftpflichtkasse: Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Mietsachschäden abgesichert: für Schäden an gemieteten Räumen und deren Ausstattung während Dienst- und Geschäftsreisen bis 3.000.000 EUR, für Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer ebenfalls bis 3.000.000 EUR sowie durch sonstige Ursachen bis 150.000 EUR – jeweils mit klar geregelten Selbstbehalten und Ausschlüssen.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung entstehen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen) sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen) sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen sowie daraus entstehende Vermögensschäden. Bei Schäden während Dienst- und Geschäftsreisen sind auch gemietete Räume samt Ausstattung abgesichert, hier bis zu 3.000.000 EUR. Für gemietete, geleaste oder gepachtete Gebäude und Räume gilt bei Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässern ebenfalls ein Höchstbetrag von 3.000.000 EUR, bei sonstigen Ursachen 150.000 EUR. Bestimmte Schäden – etwa durch Abnutzung oder an bestimmten Anlagen und Glas – sind ausgeschlossen, und je nach Fall gilt ein Selbstbehalt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Versicherungsschutz für Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen?
Für Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden und deren Ausstattung während Dienst- und Geschäftsreisen beträgt die Höchstersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Welcher Selbstbehalt gilt bei Mietsachschäden?
Bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt der Selbstbehalt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR.
Sind Schäden durch Brand oder Leitungswasser an gemieteten Betriebsräumen abgedeckt?
Ja, eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie Leitungswasser und Abwässer, bis zu 3.000.000 EUR. Ausstattung, Einrichtung und Produktionsanlagen sind dabei jedoch nicht mitversichert.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023