Die Haftpflichtkasse: Wenn in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse einzelne Vertragsbestimmungen oder Teile davon unwirksam sind, bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die salvatorische Klausel stellt sicher, dass eine einzelne fehlerhafte Regelung nicht den gesamten Versicherungsvertrag gefährdet.
Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages beziehungsweise der übrigen Vertragsbestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Sollte eine Regelung im Vertrag oder ein Teil davon rechtlich unwirksam sein, bedeutet das nicht, dass der gesamte Vertrag ungültig wird. Alle übrigen Bestimmungen und der restliche Vertrag bleiben weiterhin wirksam.
Häufige Fragen
Wird der ganze Vertrag ungültig, wenn eine einzelne Klausel unwirksam ist?
Nein. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages oder der übrigen Vertragsbestimmungen.
Was passiert, wenn nur ein Teil einer Vertragsbestimmung unwirksam ist?
Auch dann bleibt der übrige Vertrag beziehungsweise bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023