Die Haftpflichtkasse: Wer als Betrieb fremde Unternehmen, Subunternehmen oder Kraftfuhrunternehmen beauftragt, ist über die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse für die eigene gesetzliche Haftpflicht aus dieser Beauftragung mitversichert. Die persönliche Haftpflicht der beauftragten Firmen und ihrer Betriebsangehörigen fällt dagegen nicht unter den Schutz.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen. Das gilt auch für die Beauftragung von Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen, Subunternehmen oder Kraftfuhrunternehmen. Ebenso nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht ihrer Betriebsangehörigen.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragt der Versicherungsnehmer andere Firmen, Subunternehmen oder Kraftfuhrunternehmen mit Arbeiten, ist seine eigene gesetzliche Haftpflicht aus dieser Beauftragung mitversichert. Die beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiter haben über diesen Schutz jedoch keine eigene Deckung für ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflicht mitversichert, wenn ich ein Subunternehmen beauftrage?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei der Beauftragung von Kraftfuhrunternehmen?
Ja, die Mitversicherung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Beauftragung von Kraftfuhrunternehmen.
Sind die beauftragten Firmen selbst über diese Versicherung geschützt?
Nein, die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen, Subunternehmen und Kraftfuhrunternehmen sowie ihrer Betriebsangehörigen ist nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023