Die Haftpflichtkasse: Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse bleiben auch versehentlich nicht gemeldete Risiken versichert, sofern sie zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein gehören und nicht vom Vertrag ausgeschlossen sind. Sobald der Versicherungsnehmer das Versäumnis bemerkt, muss er es unverzüglich anzeigen und den zusätzlich zu vereinbarenden Beitrag ab Gefahreneintritt zahlen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch versehentlich nicht gemeldete Risiken. Voraussetzung ist, dass diese Risiken im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen. Zudem dürfen sie nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sein.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das Versäumnis unverzüglich anzuzeigen, sobald er es bemerkt. Anschließend hat er den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein betriebliches Risiko versehentlich nicht gemeldet wurde, besteht trotzdem Versicherungsschutz, solange es zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein passt und nicht ausgeschlossen ist. Sobald der Versicherungsnehmer das Versäumnis bemerkt, muss er es sofort anzeigen. Für das nachgemeldete Risiko wird dann ein Beitrag vereinbart, der rückwirkend ab dem Eintritt der Gefahr zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich ein betriebliches Risiko versehentlich nicht angegeben habe?
Ja, versehentlich nicht gemeldete Risiken sind mitversichert, sofern sie im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und nicht durch die Vertragsbestimmungen ausgeschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn ich das Versäumnis bemerke?
Sobald sich der Versicherungsnehmer des Versäumnisses bewusst wird, muss er es unverzüglich anzeigen und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zahlen.
Gilt die Versehensklausel auch für ausgeschlossene Risiken?
Nein, Risiken, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind, fallen nicht unter die Versehensklausel.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023