Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse bleibt der Vertrag auch dann bestehen, wenn einzelne Regelungen oder Teile davon unwirksam sind: Der übrige Vertrag und seine restlichen Bestimmungen behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit.
Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Ebenso bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein einzelner Punkt im Vertrag oder ein Teil davon rechtlich unwirksam ist, führt das nicht dazu, dass der ganze Vertrag ungültig wird. Der übrige Vertrag und alle anderen Bestimmungen bleiben weiterhin gültig.
Häufige Fragen
Wird der ganze Vertrag ungültig, wenn eine Regelung unwirksam ist?
Nein. Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil davon unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Was passiert mit den anderen Vertragsbestimmungen, wenn eine Bestimmung unwirksam ist?
Die übrigen Vertragsbestimmungen behalten ihre Wirksamkeit und gelten weiter.
Gilt das auch, wenn nur ein Teil einer Bestimmung unwirksam ist?
Ja. Auch die Unwirksamkeit von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023