Beim Umweltschadens-Risiko in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift ausschließlich die Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung nach den AVB-USV, während die allgemeinen Haftpflichtbedingungen hier nicht gelten. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen; Öl-/Fettabscheider und Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten die folgenden Bestimmungen.
Für diesen Vertragsteil gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktueller Fassung zugrunde.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Dies gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für den Bereich Umweltschäden gelten nicht die allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sondern ausschließlich die Bedingungen der Umweltschadensversicherung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abgesichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen, sofern im Versicherungsschein nichts anderes festgehalten ist. Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mit eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für den Umweltschadensteil der Betriebshaftpflicht?
Für diesen Vertragsteil gelten ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten hier als nicht vereinbart.
Was ist beim Umweltschaden konkret versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Bis zu welcher Menge sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse mitversichert?
Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023