Die Haftpflichtkasse deckt in der Betriebshaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energieversorgung oder Kraft-Wärme-Kopplung, etwa Photovoltaik-, Solar-, Wärme- und Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke am oder auf dem versicherten Gebäude und Grundstück. Mitversichert sind auch Rückgriffsansprüche stromabnehmender Netzbetreiber aus Versorgungsstörungen sowie in Eigenmontage errichtete Anlagen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Anlagen befinden sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück. Sie dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht rund um Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie oder Kraft-Wärme-Kopplung, die am oder auf dem versicherten Gebäude und Grundstück stehen. Dazu gehören etwa Photovoltaik-, Solar-, Wärme- und Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke, auch wenn sie in Eigenmontage errichtet wurden. Nicht abgedeckt ist die direkte Stromversorgung von Letztverbrauchern, also von Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Für Vermögensschäden gilt eine eigene Versicherungssumme im Rahmen der Sachschadensumme.
Häufige Fragen
Welche Energieanlagen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung am bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Ist die Stromversorgung von Endkunden mitversichert?
Nein. Die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom ist nicht versichert. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Sie beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind selbst montierte Anlagen ebenfalls versichert?
Ja, versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage montiert werden, auch bei einer Teilmontage.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023