Kommen bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion abhanden, übernimmt der Versicherer die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Erstattet werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Codekarten und Schließanlagen – bis zu 100.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr, abzüglich eines Selbstbehalts.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Sie beträgt 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten, die eine Schlüsselfunktion erfüllen, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Übernommen werden die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen zu erneuern. Für solche Schäden gilt eine Obergrenze von 100.000 EUR je Schadenereignis, die zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht. Bei jedem Schadenereignis trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 500 EUR.
Häufige Fragen
Sind auch verlorene Codekarten mitversichert?
Ja, versichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese eine Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden beim Verlust eines Schlüssels übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Summe für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welcher Selbstbehalt gilt bei einem solchen Schaden?
Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023