Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse trägt der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen vereinbarten Selbstbehalt selbst mit, während die Abwehr unberechtigter Ansprüche weiterhin abgesichert bleibt. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, kommt der höchste zum Tragen.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall übernimmt der Versicherungsnehmer einen zuvor festgelegten Anteil der Schadenersatzleistung selbst – das ist der Selbstbehalt. Für die Abwehr von Ansprüchen, die unberechtigt sind, besteht dennoch Versicherungsschutz. Falls mehrere Selbstbehalte vereinbart wurden, wird der höchste angewendet. Zusätzlich gibt es besondere Selbstbehalte im Zusammenhang mit den Erweiterungen des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Versicherungsnehmer an einem Schaden beteiligen?
Ja, bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
Besteht bei unberechtigten Ansprüchen trotz Selbstbehalt Versicherungsschutz?
Ja, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Gibt es neben dem allgemeinen Selbstbehalt weitere Selbstbehalte?
Ja, auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023