Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind auch im Ausland eingetretene Schadenereignisse mitversichert – etwa bei Reisen des Vereinsvorstandes, der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen sowie bei vereinsinternen Ausflügen, Tagesreisen, Wettkämpfen und Treffen. Nicht abgedeckt sind Ansprüche für im Ausland gelegene Vereinseinrichtungen, und die Zahlung erfolgt stets in Euro.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse. Dies gilt aus Anlass von:
- Reisen des Vereinsvorstandes
- der Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen anderer Vereine und Einrichtungen
- vereinsinternen Ausflügen, Tagesreisen, Wettkämpfen und Treffen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche für im Ausland gelegene Vereinseinrichtungen (zum Beispiel Berghütten).
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die im Ausland eintreten – etwa auf Reisen des Vereinsvorstandes, bei der Teilnahme an Messen und Veranstaltungen sowie bei vereinsinternen Ausflügen, Tagesreisen, Wettkämpfen und Treffen. Ausgenommen sind jedoch Haftpflichtansprüche für Vereinseinrichtungen im Ausland, wie beispielsweise Berghütten. Zahlungen des Versicherers erfolgen immer in Euro und gelten als geleistet, sobald der Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden im Ausland über die Betriebshaftpflicht abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, etwa bei Reisen des Vereinsvorstandes, der Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen sowie bei vereinsinternen Ausflügen, Tagesreisen, Wettkämpfen und Treffen.
Gilt der Schutz auch für Vereinseinrichtungen, die im Ausland liegen?
Nein, Haftpflichtansprüche für im Ausland gelegene Vereinseinrichtungen, zum Beispiel Berghütten, sind nicht versichert.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023