Welche Regelungen für die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten, ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Grundlagen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung sowie den einzelnen Vertragsteilen. Sie legen fest, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen und wie weit der Versicherungsschutz reicht – einschließlich der Regelungen für Umwelt- und Gewässerschäden sowie für das Umweltschadens-Risiko.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den folgenden Grundlagen:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil D. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme).
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag gelten mehrere Regelwerke gemeinsam. Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sind mehrere Vertragsteile maßgeblich, die zusammen festlegen, welche Rechte und Pflichten bestehen und wie weit der Versicherungsschutz reicht. Für Umwelt- und Gewässerschäden bei privatrechtlicher Inanspruchnahme sowie für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme gelten dabei jeweils eigene Vertragsteile.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A., B., C. und D. Sie legen gemeinsam Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest.
Welcher Vertragsteil gilt für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko?
Für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme gilt Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A.
Was regelt Vertragsteil D.?
Vertragsteil D. gilt für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023