Neue betriebliche Risiken sind bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse durch die Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert: Der Schutz greift sofort mit Eintritt des Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf. Wer aufgefordert wird, muss ein neu eingetretenes Risiko allerdings innerhalb von drei Monaten anzeigen – sonst kann der Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Bestimmte Gefahren wie Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge bleiben ausgeschlossen.
Für Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz beginnt sofort mit dem Eintritt des Risikos. Eine besondere Anzeige ist dafür nicht erforderlich.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neu eingetretene Risiko auf Aufforderung des Versicherers anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis erfolgen, der auf die Beitragsrechnung aufgedruckt ist. Die Anzeige muss innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Aufforderung erfolgen.
Der Versicherungsschutz für das neue Risiko fällt rückwirkend ab dem Gefahreneintritt fort, wenn:
- der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige unterlässt, oder
- innerhalb der Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim Versicherer keine Vereinbarung über den Beitrag für das neue Risiko zustande kommt.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Anzeige des neuen Risikos erstattet worden ist, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Die vereinbarten Versicherungssummen gelten auch für die Vorsorgeversicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Gefahren, die verbunden sind mit:
- dem Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen aller Art (abgesehen von Ruderbooten),
- der Herstellung von Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen oder Teilen für Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge,
- Tätigkeiten (z.B. Wartung, Reparatur, Beförderung) an Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen oder an Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugteilen,
- dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für den Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss ein neues Risiko entsteht, ist dieses im Rahmen des Vertrages sofort mitversichert, ohne dass zunächst eine Meldung nötig ist. Fordert der Versicherer dazu auf, muss das neue Risiko jedoch innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige oder kommt keine Beitragsvereinbarung zustande, entfällt der Schutz rückwirkend. Bestimmte Gefahren – etwa rund um Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge sowie das Führen und Halten von Kraftfahrzeugen – sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue betriebliche Risiken sofort mitversichert?
Ja. Für Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, besteht im Rahmen des Vertrages sofort mit ihrem Eintritt Versicherungsschutz, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Auf Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neu eingetretene Risiko binnen 3 Monaten nach Empfang dieser Aufforderung anzeigen. Die Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt oder keine Beitragseinigung erfolgt?
Dann fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dem Gefahreneintritt fort. Das gilt bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige oder wenn innerhalb der Monatsfrist nach Eingang der Anzeige keine Beitragsvereinbarung zustande kommt.
Welche Gefahren sind von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Gefahren im Zusammenhang mit Eigentum, Besitz oder Betrieb von Bahnen sowie Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen aller Art (außer Ruderbooten), deren Herstellung und Teilen, Tätigkeiten wie Wartung, Reparatur oder Beförderung daran sowie dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023