Bei Sachschäden durch Abwässer besteht in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz: Die gesetzliche Haftpflicht für solche Abwasserschäden ist eingeschlossen, während Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen ausgeschlossen bleiben. Je Schadenereignis gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 5.000 EUR.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen und Verstopfungen entstehen.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Abwässer ein Sachschaden entsteht und der Versicherungsnehmer dafür gesetzlich haftet, ist dieser Schaden mitversichert. Nicht abgedeckt sind Schäden an Entwässerungsleitungen, die auf Verschmutzungen oder Verstopfungen zurückgehen. Bei jedem Schadenereignis trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Sind Sachschäden durch Abwässer mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind, ist eingeschlossen.
Welche Abwasserschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen und Verstopfungen entstehen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Abwasserschaden?
Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 5.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023