In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Handel und Gewerbe klare Regelungen zu Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein, während besondere Sublimits nur greifen, wenn sie in den Bedingungen ausdrücklich genannt sind.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt: siehe Versicherungsschein.
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Diese Summe gilt allgemein – es sei denn, für bestimmte Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind eigene, abweichende Höchstbeträge (Sublimits) festgelegt. In diesem Fall gehen die genannten Sublimits vor.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für Schäden, die nach den Vertragsteilen A., B. und C. versichert sind (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko).
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von der allgemeinen Versicherungssumme abweichende Versicherungssummen. Sie gelten nur dann, wenn sie in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) ausdrücklich genannt sind.
Gilt die allgemeine Versicherungssumme immer?
Sie gilt grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit keine abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) in den genannten Bestimmungen aufgeführt sind.