In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Handel und Gewerbe auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander eingeschlossen – etwa bei bestimmten Personenschäden, bei Sachschäden über 50 EUR sowie bei Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander im Tarif Handel und Gewerbe:
Eingeschlossen sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen:
- Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist;
- Sachschäden, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein regelt, wann eine mitversicherte Person Ansprüche gegen eine andere mitversicherte Person geltend machen kann. Grundsätzlich sind solche Ansprüche untereinander eingeschränkt. Hier werden sie jedoch für bestimmte Fälle eingeschlossen: für bestimmte Personenschäden, für Sachschäden ab einer gewissen Höhe sowie für Vermögensschäden im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche mitversicherter Personen untereinander mitversichert?
Ja, eingeschlossen sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personenschäden, Sachschäden und bestimmter Vermögensschäden.
Welche Personenschäden sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist.
Ab welcher Höhe sind Sachschäden mitversichert?
Sachschäden sind eingeschlossen, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
Sind Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen erfasst?
Ja, Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen sind im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR eingeschlossen.
Inhalte aus: Betriebshaftpflichtversicherung Handel und Gewerbe (Dokumentenversion 2023)