In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Handel und Gewerbe für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund als rechtlich selbständige Verträge eingeschlossen – gültig während der Laufzeit und bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Als Betreiber oder Inhaber sind Sie über den Tarif zusätzlich privat abgesichert: Sowohl für Ihre familiären Alltagsrisiken als auch für einen Hund besteht Versicherungsschutz. Diese Absicherungen laufen als eigenständige Verträge neben Ihrem Betriebsvertrag. Besteht bereits ein vergleichbarer anderer Vertrag, hat dieser Vorrang. Der Schutz endet, wenn Sie aus den Diensten ausscheiden – spätestens mit dem Ende der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind eingeschlossen?
Für den Betreiber / Inhaber bestehen eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser Versicherungsschutz?
Er gilt während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – jeweils innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.
Sind diese Versicherungen Teil des Betriebsvertrags?
Nein, es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023