Wer seinen Betrieb aufgibt, will wissen, wie lange der Schutz nachwirkt: In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe besteht bei endgültiger und völliger Betriebseinstellung noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages.
Betriebseinstellung / Nachhaftung im Tarif Handel und Gewerbe:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Betrieb endgültig und vollständig eingestellt und endet der Vertrag allein aus diesem Grund, wirkt der Schutz noch für eine gewisse Zeit nach. In diesem Zeitraum gilt weiterhin der bisherige Umfang des Vertrages. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie lange besteht nach Betriebseinstellung noch Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Nachhaftung?
Der Schutz besteht im Umfange dieses Vertrages.
Unter welcher Voraussetzung greift diese Regelung?
Der Versicherungsvertrag muss allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung enden.
Für welchen Tarif gilt diese Nachhaftung?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe.