Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung besteht auch nach Vertragsende Schutz: Endet der Vertrag allein wegen endgültiger Betriebs-, Produktions- und Lieferungseinstellung, gilt der Versicherungsschutz noch bis zu fünf Jahre weiter.
Im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung gilt für Betriebseinstellung und Nachhaftung folgende Regelung:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird der Betrieb endgültig und vollständig eingestellt und endet der Vertrag allein aus diesem Grund, läuft der Schutz nicht sofort aus. Für Ansprüche, die noch mit der früheren Tätigkeit zusammenhängen, bleibt der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang noch eine gewisse Zeit bestehen. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange besteht nach der Betriebseinstellung noch Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Wann greift die Nachhaftung?
Sie greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang gilt der Versicherungsschutz während der Nachhaftung?
Es gilt der Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages.
Muss die Betriebseinstellung endgültig sein?
Ja, es muss sich um eine endgültige und völlige Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung handeln.