In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung die Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Erfahren Sie, welche Summe je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach Vertragsteil D. gilt und wo mögliche Abweichungen dokumentiert sind.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, bis zu welcher Höhe pro Versicherungsfall Leistungen für Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko erbracht werden. Die Summe gilt pauschal – also gemeinsam – für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der konkrete Betrag sowie eventuelle Abweichungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme beim Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko?
Die Versicherungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nach Vertragsteil D. (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) versichert sind.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Wo finde ich den konkreten Betrag der Versicherungssumme?
Der konkrete Betrag sowie mögliche Abweichungen sind im Versicherungsschein angegeben.
Was bedeutet eine pauschale Versicherungssumme?
Pauschal bedeutet, dass die Versicherungssumme gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt.