In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Handel und Gewerbe die Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme fest. Diese gilt je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach Vertragsteil D.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko, bei denen Sie privatrechtlich in Anspruch genommen werden, gibt es je Versicherungsfall eine festgelegte Höchstsumme. Diese Summe gilt pauschal gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ob im Einzelfall abweichende Werte gelten, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt für die nach Vertragsteil D. versicherten Schäden des Gewässerschaden-Haftpflichtrisikos.
Gilt die Summe getrennt oder pauschal für die Schadenarten?
Die Versicherungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bezieht sich die Summe auf einen einzelnen Schadenfall?
Ja, die genannte Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Wo finde ich mögliche abweichende Werte?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme sind im Versicherungsschein aufgeführt.